Mit SecureSafe übermittelt das Gericht akkreditieren Journalistinnen und Journalisten vertrauliche Daten zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen.
Ausgangssituation
Nach § 4 der Verordnung des Obergerichts über die Zulassung und Stellung von Gerichtsberichterstattern vom 26. August 1988 (SHR 320.511) sind das Obergericht und das Kantonsgericht dazu verpflichtet, den zugelassenen Gerichtsberichterstattern die Termine der für die Medien zugänglichen Gerichtssitzungen mit Parteibezeichnungen rechtzeitig bekanntzugeben. Die Behörde benötigt ein sicheres Instrument zur Übermittlung von Listen öffentlicher Verhandlungen an Journalistinnen und Journalisten. In diesen werden vertrauliche Daten wie die vollständigen Namen der Beteiligten (Angeklagte und Klagende) aufgeführt.
Steckbrief
Obergericht des Kantons Schaffhausen
- Rechtsform: Rechtsprechende Behörde der zweiten Instanz
- Sitz: Schaffhausen (Schweiz)
- Branche: Administration / Verwaltung
- Mitarbeiterzahl: >35.